Beschwerdeverfahren

Firma Orfeo Office, s.r.o.

Chelčického 95/15

370 01 České Budějovice

Identifikationsnummer: 25176269, Handelsregister des Landgerichts České Budějovice, Abschnitt C, Beilage 7940 für den Verkauf von Waren registrierter Online-Shop: https://www.lamborghinicaffe.eu

1. Einleitende Bestimmungen

1.1 Dieses Beschwerdeverfahren der Orfeo Office, s.r.o., mit Sitz unter Chelčického 95, 370 01 České Budějovice, Identifikationsnummer: 25176269, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Budějovice, Abschnitt C, 7940 (der "Verkäufer") regelt das Verfahren zur Geltendmachung von Waren und Mängeln an Waren, die der Verkäufer von einer anderen natürlichen oder juristischen Person gekauft hat, und regelt gleichzeitig die Rechte des Käufers für den Fall, dass der Käufer Verbraucher ist.

1.2 Dieses Beschwerdeverfahren regelt verschiedene Rechte und Pflichten für Käufer, die in ihrem Verhältnis zum Verkäufer Käufer von Waren sind (nachfolgend "Verbraucher" genannt) und natürliche oder juristische Personen, die bei der Bestellung von Waren als Gewerbetreibende handeln. Artikel 2 dieses Beschwerdeverfahrens gilt für alle Käufer, Artikel 3 gilt nur für Käufer als Verbraucher.

2. Reklamationen

2.1 Dieser Teil des Beschwerdeverfahrens gilt für alle Käufer beim Verkäufer.

2.2 Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware in der im Vertrag festgelegten Menge, Qualität und Ausführung zu liefern und sie in der im Vertrag festgelegten Weise zu verpacken und zu transportieren. Wenn im Vertrag die Qualität oder Leistung der Waren nicht festgelegt ist, hat der Verkäufer die Waren in einer Qualität und Ausführung zu liefern, die dem im Vertrag angegebenen Zweck entspricht, oder, wenn ein solcher Zweck nicht im Vertrag angegeben ist, für den Zweck, für den die Waren normalerweise verwendet werden. Ist im Vertrag nicht festgelegt, wie die Waren für die Beförderung zu verpacken sind, so hat der Verkäufer die Waren für die Beförderung in einer Weise zu verpacken, die im Handel mit diesen Waren üblich ist, oder, wenn diese Methode nicht spezifiziert werden kann, in einer Weise, die für die Lagerung und den Schutz der Waren gilt.

2.3 Bei der Bestimmung der Qualität oder Ausführung der vereinbarten Muster muss die Ware eine dem Produkt entsprechende Qualität oder Ausführung aufweisen. Weicht die im Vertrag festgelegte Qualität von dem Muster oder dem Original ab, so entscheidet der Vertrag. Wenn die Qualität oder Leistung der Ware unterschiedlich ist, aber nicht im Widerspruch zwischen Vertrag und Muster steht, muss die Ware sowohl dem Vertrag als auch dem Muster oder dem Design entsprechen.

2.4 Wenn der Verkäufer die Verpflichtungen 2.2 oder 2.3 dieses Reklamationsverfahrens, wie im Artikel beschrieben, nicht einhält, ist die Ware mangelhaft. Als Mängel gelten die Lieferung von nicht vertragsgemäßer Ware und die Mängel der für die Verwendung der Ware erforderlichen Unterlagen.

2.5 Der Verkäufer haftet für den Mangel der Ware zum Zeitpunkt der Lieferung an den Käufer, auch wenn der Mangel erst nach Ablauf dieser Frist auftritt. Die Verpflichtungen des Verkäufers aus der Beschaffenheitsgarantie der Ware bleiben unberührt. Der Verkäufer haftet auch für Mängel, die nach dem Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer entstehen, wenn diese auf eine Nichterfüllung seiner Verpflichtungen zurückzuführen sind.

2.6 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware so schnell wie möglich nach der Lieferung zu untersuchen und deren Eigenschaften, Qualität und Quantität festzustellen.

2.7 Der Verkäufer garantiert schriftlich die Beschaffenheit der gelieferten Ware, dass die gelieferte Ware für einen bestimmten Zeitraum für vereinbarte Eigenschaften, die anderweitig für den üblichen Zweck oder zur Lagerung vereinbarter Eigenschaften vereinbart wurden, geeignet ist. Die Übernahme einer Garantieverpflichtung kann sich aus dem Vertrag oder einer Erklärung des Verkäufers ergeben, insbesondere in Form eines Garantiezertifikats oder einer Angabe der Garantiezeit oder der Dauer der Anwendung des Artikels auf der Verpackung oder in der Werbung. Weicht die Gewährleistungsfrist im Vertrag oder die Garantieerklärung des Verkäufers ab, gilt die Vereinbarung zwischen den Parteien. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Lieferung der Ware. Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die unter die Qualitätsgarantie fallen, entfällt, wenn diese Mängel auf äußere Einflüsse nach der Lieferung zurückzuführen sind und nicht auf den Verkäufer oder die Personen zurückzuführen sind, mit denen der Verkäufer seine Verpflichtung erfüllt hat. Die Garantie gilt nicht für Waren, die unter Verletzung der im Garantieschein genannten Bedingungen verwendet werden.

2.8 Wird die vertragsgemäße Lieferung durch Mängel erheblich beeinträchtigt, so hat der Käufer das Recht dazu:

(a) den Mangel durch Mängelrüge oder durch Lieferung der fehlenden Ware zu beheben,

(b) den Mangel durch Behebung der Beanstandung beseitigen zu lassen,

(c) mit einem angemessenen Abschlag auf den Kaufpreis,

(d) vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer hat den Verkäufer über das von ihm gewählte Recht nach der Mängelanzeige oder unverzüglich nach der Mängelanzeige zu informieren. Der Käufer darf die Wahl ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern; dies gilt nicht, wenn der Käufer die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, der nicht mehr reparierbar erscheint. Behebt der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt er dem Käufer mit, dass der Mangel nicht behoben wird, kann der Käufer einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Teilt der Käufer die Wahl seiner Ansprüche nicht innerhalb der vorgenannten Frist mit, hat er Ansprüche auf Mängel der Ware wie bei der unwesentlichen Vertragsverletzung (Art. 2.9. Beschwerdeverfahren).

2.9 Ist die mangelhafte Leistung ein unwesentlicher Mangel, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung oder einen angemessenen Abschlag vom Kaufpreis.

Bis der Käufer das Recht auf einen Rabatt auf den Kaufpreis ausgeübt hat, kann der Verkäufer das Fehlende liefern oder den Rechtsfehler korrigieren. Andere Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Lieferung neuer Ware beheben; die Wahl verursacht für den Käufer keine übermäßigen Kosten.

Wenn der Verkäufer den Mangel nicht rechtzeitig behebt oder sich weigert, den Mangel zu beheben, kann der Käufer einen Rabatt auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer darf die Auswahl ohne Zustimmung des Verkäufers nicht ändern.

2.10. Solange der Mangel nicht behoben ist, ist der Käufer nicht verpflichtet, einen Teil des Kaufpreises durch eine angemessene Schätzung seines Rechts auf Rabatt zu zahlen.

2.11. Im Falle der Lieferung von Neuware hat der Käufer die ursprünglich gelieferte Ware auf eigene Kosten an den Verkäufer zurückzusenden.

2.12. Der Käufer kann nicht vom Vertrag zurücktreten oder die Lieferung neuer Waren verlangen, wenn die Ware nicht in dem Zustand zurückgegeben werden kann, in dem sie eingegangen ist. Dies gilt nicht, wenn

(a) der Zustand durch die Inspektion geändert wurde, um den Mangel der Ware festzustellen,

(b) der Käufer die Ware vor Auftreten des Mangels verwendet hat,

(c) der Käufer die Waren nicht durch eine Handlung oder Unterlassung in den unveränderten Zustand zurückgegeben hat; oder

(d) einen Teil vor dem Auftreten des Mangels verkauft hat, wenn er verbraucht wird oder wenn die Ware unter normalen Nutzungsbedingungen verändert wurde; wenn es sich nur um einen Teil davon handelt, hat der Käufer dem Verkäufer das was noch zurückgegeben werden kann, zurückzugeben und mit dem Verkäufer zu verhandeln, soweit er von der Verwendung der Ware profitiert hat.

2.13. Rügt der Käufer den Mangel dem Verkäufer nicht rechtzeitig, erlischt das Widerrufsrecht.

2.14. Kann der Käufer den Mangel nicht unverzüglich nach Feststellung des Mangels durch rechtzeitige Untersuchung und ausreichende Sorgfalt anzeigen, so hat das Gericht das Recht, die Nachbesserung der mangelhaften Leistung zu verweigern. Dies gilt auch dann, wenn der Mangel nicht unverzüglich nach Feststellung durch den Käufer, spätestens jedoch zwei Jahre nach Übergabe der Sache, gerügt wurde.

Die im vorstehenden Absatz genannten Folgen werden vom Gericht nur in Bezug auf den Einwand des Verkäufers, dass der Mangel nicht rechtzeitig angezeigt wurde, berücksichtigt. Der Verkäufer hat jedoch kein Recht zur Beanstandung, wenn der Mangel darauf beruht, dass der Verkäufer zum Zeitpunkt der Lieferung wusste oder hätte wissen müssen.

3. Besondere Bestimmungen für Verbraucherbeschwerden

3.1 Dieser Teil des Beschwerdeverfahrens ist nur anwendbar, wenn der Käufer der Verbraucher ist.

3.2 Der Käufer hat das Recht, ohne Angabe von Gründen und ohne Strafe schriftlich vom Kaufvertrag zurückzutreten, unter den Bedingungen und in den Anweisungen zum Rücktrittsrecht, die Bestandteil der Bedingungen sind.

3.3 Die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf die Mängelhaftung des Verkäufers, einschließlich der Gewährleistung des Verkäufers, richten sich nach den geltenden allgemeinen verbindlichen Bestimmungen des tschechischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

3.4 Der Verkäufer haftet dem Käufer gegenüber dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Käufer, dass für den Käufer zum Zeitpunkt der Abnahme:

a) der Verkäufer Eigentümer der Ware ist, ein Vertrag besteht, die Ware die vom Verkäufer oder Hersteller beschriebenen oder vom Käufer erwarteten Eigenschaften in Bezug auf die Art der Ware und auf der Grundlage der von ihm gemachten Werbung aufweist,

b) die Waren für den vom Verkäufer angegebenen Zweck geeignet sind oder für den sie normalerweise verwendet werden,

c) die Ware der Qualität oder Leistung des vereinbarten Musters entspricht oder, wenn die Qualität oder Verarbeitung von einem Sachverständigen nach dem vereinbarten Muster oder der Präsentation bestimmt wurde,

(d) die Waren die richtige Menge, den richtigen Preis oder das richtige Gewicht haben; und

(e) die Waren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Tritt der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt auf, gilt die Ware zum Zeitpunkt des Erhalts als mangelhaft.

3.5 Wenn die Art des Kaufs es zulässt, hat der Käufer das Recht, das Produkt auf seine Funktionen hin untersuchen zu lassen.

3.6 Der Käufer hat das Recht, das Recht auf einen Mangel, der an dem Verbrauchsgut auftritt, innerhalb von 24 Monaten nach Erhalt geltend zu machen. Wenn die Ware, ihre Verpackung, die beiliegende Gebrauchsanweisung für die Verpackung oder die Werbung nach anderen Gesetzen die Frist für die Verwendung des Produkts angibt, gelten die Bestimmungen der allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften und diese Reklamationsbedingungen zur Gewährleistung der Qualität.

3.7 Auf Verlangen des Käufers wird der Verkäufer dem Käufer schriftlich bestätigen, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum seine Verpflichtungen im Falle einer mangelhaften Leistung gelten. Der Verkäufer hat Verpflichtungen aus der mangelhaften Leistung, soweit die mangelhaften Leistungsverpflichtungen des Herstellers bestehen bleiben. Der Name, der Ort und die Identifizierung der Informationen und gegebenenfalls anderer Informationen, die zur Feststellung ihrer Identität erforderlich sind, finden Sie am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Gegebenenfalls wird der Verkäufer Inhalt, Umfang, Bedingungen und Dauer seiner Verantwortung sowie die Art und Weise, wie die daraus resultierenden Rechte nachvollziehbar ausgeübt werden können, erläutern. In der Bestätigung des Verkäufers heißt es auch, dass die sonstigen Rechte des Käufers, die für den Kauf verbindlich sind, unberührt bleiben. Die Bestätigung kann durch den Kaufnachweis der Ware ersetzt werden, der die angegebenen Informationen enthält.

3.8. Die Bestimmungen des Artikels 3 Absatz 6 dieses Beschwerdeverfahrens gelten nicht für

a) Waren, die zu einem niedrigeren Preis für einen Mangel verkauft werden, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde,

b) Abnutzung der Ware durch normalen Gebrauch,

c) Waren, die für einen Mangel verwendet wurden, der dem Grad der Verwendung oder Abnutzung der Waren zum Zeitpunkt der Übernahme durch den Käufer entspricht; oder

d) wenn dies durch die Art der Waren gerechtfertigt ist.

3.9 Bei verderblichen oder gebrauchten Waren haftet der Verkäufer für Mängel, die nach Abnahme der Ware während der Garantiezeit im Widerspruch zum Kaufvertrag zu stehen scheinen (Garantie).

3.10. Wenn die Ware nicht die in Artikel 3.4 dieses Reklamationsverfahrens genannten Eigenschaften aufweist, kann der Käufer die Lieferung einer neuen Ware ohne Mängel verlangen, auch wenn dies nicht auf die Art des Mangels zurückzuführen ist, aber wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, kann der Käufer eine Teilentschädigung verlangen; ist dies nicht möglich, kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist der Mangel jedoch aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel ganz oder verspätet behoben werden kann, hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos zu beheben.

Der Käufer hat auch im Falle eines reparierbaren Mangels Anspruch auf Lieferung einer neuen Ware oder Teilersatz, wenn er das Produkt für das wiederholte Auftreten des Mangels nach der Reparatur oder für eine größere Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. In diesem Fall hat der Käufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

Kommt der Käufer nicht aus dem Vertrag heraus oder übt er das Recht aus, neue Waren fehlerfrei liefern zu lassen, Ersatzteile zu erhalten oder die Ware reparieren zu lassen, kann er einen angemessenen Rabatt verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Rabatt, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, die neue Ware mangelfrei zu liefern, ihre Teile zu ersetzen oder die Ware zu reparieren, oder wenn der Verkäufer sie nicht innerhalb einer angemessenen Frist repariert oder wenn die Alternativlösung erhebliche Schwierigkeiten verursacht.

3.11. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Mängelrüge, wenn der Käufer vor der Abnahme der Ware wusste, dass die Ware mangelhaft war oder wenn der Käufer den Mangel selbst verursacht hat.

3.12. Weist die Ware einen vom Verkäufer dem Käufer zu einem niedrigeren Preis oder bei gebrauchten Waren gemeldeten Mangel auf, so hat der Käufer anstelle des Umtauschrechts Anspruch auf einen angemessenen Rabatt.

3.13. Die Rechte des Käufers aus der Mängelhaftung des Verkäufers, einschließlich der Gewährleistungspflicht des Verkäufers, werden vom Käufer gegen den Verkäufer geltend gemacht. Dabei wird der Zeitpunkt der Reklamation, der Zeitpunkt, zu dem der Verkäufer die Ware vom Käufer erhalten hat, berücksichtigt. Der Käufer liefert die Ware an den Verkäufer auf eigene Kosten und Verantwortung. Unberührt bleiben die Bestimmungen allgemeingültiger Rechtsvorschriften. Der Käufer ist verpflichtet, den Mangel in der Reklamation genau zu beschreiben, den Kauf der Ware beim Verkäufer nachzuweisen (insbesondere durch eine vom Verkäufer unterzeichnete Rechnung), bei der Ausstellung das Garantiezertifikat vorzulegen und anzugeben, wie mit der Reklamation des Verbrauchers umzugehen ist. Der Verkäufer muss dem Käufer schriftlich bestätigen, wenn der Verbraucher von dem Recht Gebrauch gemacht hat, was die Reklamation ist und wie die Reklamation vom Käufer beantragt wurde; und Bestätigung des Datums und der Art und Weise der Ausführung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reklamation, oder schriftliche Gründe für die Ablehnung der Reklamation. Der Verkäufer oder sein Bevollmächtigter entscheidet unverzüglich, in komplexen Fällen innerhalb von drei Werktagen, über die Reklamation. Diese Frist gilt nicht als der Art des Produkts oder der Dienstleistung angemessen, die zur Beurteilung des Mangels in professioneller Weise erforderlich ist. Reklamationen, einschließlich der Behebung von Mängeln, sind unverzüglich, spätestens 30 Tage nach dem Datum der Geltendmachung der Reklamation, zu bearbeiten, wenn der Verkäufer mit dem Verbraucher über einen längeren Zeitraum übereinstimmt. Der unbrauchbare Ablauf dieser Frist gilt als wesentliche Vertragsverletzung.

4. Abschließende Bestimmungen

4.1 Ist eine Bestimmung des Beschwerdeverfahrens ungültig oder unwirksam, so gilt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit oder Untätigkeit einer Bestimmung berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages oder des Beschwerdeverfahrens bedürfen der Schriftform.

4.2 Steht eine Bestimmung dieses Beschwerdeverfahrens im Widerspruch zu den Bestimmungen allgemein verbindlicher Regeln, werden diese Bestimmungen in diesem Beschwerdeverfahren nicht berücksichtigt.

4.3 Kontaktdaten des Verkäufers im Hinblick auf eine Beschwerde oder Anwendung des Rechts: Orfeo Office s.r.o., Chelčického 95, 370 01 České Budějovice; E-Mail-Adresse: info@lamborghinicaffe.cz